Gaudí-Rat
Eine Plattform zur Förderung und Verbreitung des Werks von Antoni Gaudí
Die Schaffung des Rats zur Förderung und Verbreitung des Werks von Antoni Gaudí, kurz „Gaudí-Rat“ genannt, ist das Ergebnis eines gemeinsamen Willens, eines gemeinsamen Engagements zur Wahrung und Unterstützung des architektonischen Vermächtnisses, das dieser geniale Künstler der Nachwelt hinterlassen hat.
Die Anfänge dieses Gremiums gehen auf die Erklärung von Mataró zurück, die zeitgleich mit dem 130-jährigen Jubiläum des ersten von Gaudí geschaffenen Werks einherging: die Bleichhalle der Genossenschaft La Obrera Mataronense. Auf Grundlage dieses Dokuments fanden sich kulturelle Vereinigungen, Berufskammern und insbesondere die derzeitigen Kuratoren der von Gaudí hinterlassenen Werke zusammen und gingen die Verpflichtung ein, sich für den Erhalt und die Förderung dessen Schaffens einzusetzen und zwar stets auf einer gemeinschaftlichen Basis.
Dem unter dem Vorsitz des katalanischen Kulturministers stehenden Rat gehören die Kuratoren aller sich im öffentlichen wie im privaten Besitz befindlichen Gebäude Gaudís an sowie ferner anerkannte Vereinigungen und Experten des Werks des Architekten und verantwortliche Mitarbeiter der katalanischen Regierung.
Zu den dem Rat anvertrauten Aufgaben zählt unter anderem die Schaffung eines Netzwerks der verschiedenen von Gaudí in Katalonien hinterlassenen Werke unter Anregung einschlägiger Studien, der Aktivierung des Besucherstroms und der Erforschung des Lebens und des Werks des Architekten.
Mit diesem Ratsgremium besitzt Gaudís Vermächtnis nun das ihm bislang fehlende Werkzeug, um sich auch weiterhin die ihm gebührende weltweite Achtung und Wertschätzung zu sichern.
MITGLIEDER
BERICHTE
PRESSE-DOSSIER